von Marius Albers
Wer kennt es nicht, das Zeichen 325.1? Auf dem blauen Grund bringt der Vater dem Sohn die Grundlagen des Dribblings bei, und zwar mitten auf der Straße. Dahinter steht ein Auto und wartet vermutlich, dass der Ball ins Aus in Nachbars Garten fliegt. Klar, jeder kennt das Schild, laut Straßenverkehrsordnung zeigt es den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches an, oder auch volksmündisch: eine Spielstraße, wie die nette Szenerie illustriert. Die Polizei informiert, was in einer solchen verkehrsberuhigten Zone für Regeln gelten, hier ein paar winzige Ausschnitte für alle Autofahrer, die in der Fahrschule einmal mehr gepennt haben:
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger werde gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
- Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.
Natürlich gibt es auch Bestimmungen für die Fußgänger, die ihre Freiheit im verkehrsberuhigten Bereich nahezu voll ausleben können:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Kinderspiele sind überall erlaubt.
Nun, wozu all das? Seit mittlerweile doch sehr zahlreichen Semestern an der Uni ist mir erst jetzt aufgefallen: Die Straße durch den AR ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Eine Spielstraße für Studierende, der Wahnsinn! Zum Glück kommt der Sommer bald zurück, denn dann kann man wieder auf der Uniwiese Flunkyball spielen, und man darf sogar die Straße mitbenutzen – wenn man Flunkyball denn als Kinderspiel definiert – aber das sollte kein Problem sein …